Weniger Geoblocking: Netflix, Prime Video und Sky Go funktionieren jetzt auch im EU-Ausland

Gute Nachrichten für alle Film- und Serienfans: Streaming-Abos funktionieren seit dem 01. April 2018 auch im EU-Ausland. Das Geoblocking, das bisher oft für Meldungen wie „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“ gesorgt hat, fällt größtenteils weg. Damit können nun auch Urlauber im Ausland auf ihre heimischen Inhalte bei Diensten wie Netflix, Prime Video und Sky Go zugreifen. Es gibt allerdings auch weiterhin ein paar Ausnahmen.

Weniger Geoblocking: Netflix, Prime Video und Sky Go funktionieren jetzt auch im EU-Ausland

EU-Portabilitätsverordnung sorgt für freies Streaming innerhalb der EU

Seit dem 01. April 2018 gilt die EU-Portabilitätsverordnung bzw. die „Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität“. Klingt kompliziert, ist aber nichts anderes, als eine tolle Neuigkeiten für Nutzer kostenpflichtiger Streaming-Angebote wie Netflix, Maxdome, Amazon Prime Video oder Sky Go. Kunden solcher VoD-Dienste bekommen nun nämlich auch im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte, die sie im Heimatland gebucht haben. Damit steht dem Streamen der Lieblingsserie oder des wichtigen Fußballspiels auch im Urlaub nichts mehr im Wege. Die neue EU-Regel verpflichtet alle Anbieter kostenpflichtiger Dienste, den Abonnenten ihre im Heimatland gebuchten Inhalte auch im Ausland zur Verfügung zu stellen – und zwar ohne Zusatzkosten. Das gilt übrigens nicht nur für Videodienste, sondern auch für Musikstreaming-Angebote wie Spotify oder Deezer.

Die neue Freiheit hat ihre Grenzen

Völlig grenzenlos ist der Streaming-Genuss auch nach Inkrafttreten der neuen EU-Regel zur Nutzung im EU-Ausland nicht, denn es gibt ein paar Einschränkungen und Ausnahmen. Die Inhalte kostenloser Angebote, etwa die Mediatheken von ARD und ZDF, müssen grundsätzlich nicht im EU-Ausland zum Abruf bereitstehen. Außerdem gilt die Verpflichtung der Unternehmen nur für einen begrenzten Zeitraum. Urlauber, Geschäftsreisende und Austauschschüler können im Ausland problemlos auf ihre heimischen Inhalte zugreifen. Wer allerdings dauerhaft in ein anderes Land zieht, wird die Zugriffsrechte früher oder später verlieren. Um den Wohnort von Abonnenten zu prüfen, dürfen die Unternehmen unter Berücksichtigung des Datenschutzes auf die IP-Adresse, die Postadresse oder die Kreditkartendaten zurückgreifen. Sky Go spricht in dem Zusammenhang davon, dass die Nutzung im EU-Ausland nur funktioniert, wenn das Sky-Abonnenent auf eine deutsche bzw. österreichische Adresse läuft und eine deutsche oder österreichische Bankverbindung hinterlegt ist. Wann genau die Prüfung greift und wie lange man die heimischen Angebote im Ausland nutzen kann, ist allerdings in der EU-Regelung nicht genau definiert.

Wegen der verschiedenen Ausstrahlungsrechte, die oft für jedes Land einzeln ausgehandelt werden, ist es außerdem weiterhin auf dem normalen Weg nicht möglich, Dienste wie Netflix oder Prime Video einfach im Ausland zu buchen und dann etwa auf die britischen oder französischen Inhalte zuzugreifen.